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Riskoanalyse für KMU



Juni 2008

Seit dem 1. Januar 2008 müssen Schweizer Unternehmen im Geschäftsbericht bestätigen, dass eine Beurteilung aller unternehmensrelevanter Risiken durch die Geschäftsleitung gemacht und vom Verwaltungsrat überprüft wurde (OR 663b Ziffer 12).
Diese Risikobeurteilung ist neu auch Bestandteil des IKS (OR 728 ff.), das von der Revisionsgesellschaft geprüft wird.

Ein angemessenes, systematisches Risikomanagement auf allen Ebenen ist die Umsetzung dieser Gesetzesforderung.

Beachten Sie bei der Umsetzung der Gesetzesforderung folgende Punkte:
- wählen Sie einen pragmatischen Ansatz
- legen Sie eine einfache Dokumentation der Resultate fest
- involvieren Sie das Kader bei der Erstellung
- dokumentieren Sie die Resultate systematisch
- lassen Sie die Resultate vom Verwaltungsrat prüfen und freigeben