Bauarbeitenverordnung 2009 und EKAS RL 6503 Asbest
Januar 2009
Seit dem 1. Januar 2009 wird in der Bauarbeitenverordnung neu das Thema "Asbest" geregelt. Im Wesentlichen geht es um Folgendes: - Pflicht des Arbeitgebers, bei Verdacht auf besonders gefährliche Stoffe wie Asbest und PCB, die Gefahren eingehend zu ermitteln, die Risiken abzuschätzen und Massnahmen zu planen - Meldepflicht für Bauarbeiten, die mit Asbest zusammenhängen - Anerkennung von Asbestsanierungsfirmen - Eignung von Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen
Die EKAS RL 6503 „Asbest“ konkretisiert die Anforderungen.
Vielleicht sind auch sie betroffen. Unter www.suva.ch finden sie Details zum Thema.