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Bauarbeitenverordnung 2009 und EKAS RL 6503 Asbest



Januar 2009

Seit dem 1. Januar 2009 wird in der Bauarbeitenverordnung neu das Thema "Asbest" geregelt. Im Wesentlichen geht es um Folgendes:
- Pflicht des Arbeitgebers, bei Verdacht auf besonders gefährliche Stoffe wie Asbest und PCB, die
Gefahren eingehend zu ermitteln, die Risiken abzuschätzen und Massnahmen zu planen
- Meldepflicht für Bauarbeiten, die mit Asbest zusammenhängen
- Anerkennung von Asbestsanierungsfirmen
- Eignung von Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen

Die EKAS RL 6503 „Asbest“ konkretisiert die Anforderungen.

Vielleicht sind auch sie betroffen. Unter www.suva.ch finden sie Details zum Thema.