Die "besonderen Gefährdungen" sind in der EKAS Richtlinie 6508 definiert. [Mehr] Jeder Mitarbeiter und jeder Vorgesetzte ist in seinem Tätigkeitsbereich für die Umsetzung der Arbeitssicherheit verantwortlich. Jeder Kanton hat ein Durchführungsorgan bestimmt. [Mehr] Lenzinger.net |